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Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung nach § 4 Abs 2 Z 2 EStG 1988 iVm § 293b BAO, wenn die „Unrichtigkeiten“ nur aufgrund eines weiteren Ermittlungsverfahrens erkennbar waren?

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2023, 102 Heft 3 v. 14.6.2023

Normen: § 4 Abs 2 Z 2 EStG 1988, § 28 Abs 7 EStG 1988, § 208 Abs 1 lit d BAO, § 293b BAO

§ 4 Abs 2 Z 2 EStG 1988 fingiert, dass die Nichtberücksichtigung von Zu- und Abschlägen als offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne des § 293b BAO gilt.

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