Normen: § 2 Abs 1 EStG 1988
Mangels Qualifikation als Einkunftsquelle können die damit in Zusammenhang stehenden negativen Einkünfte nicht geltend gemacht werden.
BFG, 24.03.2022, RV/7102008/2021
Normen: § 2 Abs 1 EStG 1988
Mangels Qualifikation als Einkunftsquelle können die damit in Zusammenhang stehenden negativen Einkünfte nicht geltend gemacht werden.
BFG, 24.03.2022, RV/7102008/2021