Die steuerrechtliche Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes betont seit mehreren Jahren den weiten rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers sowohl bei der Auswahl von Steuergegenständen als auch bei der konkreten Ausgestaltung von Steuernormen. Auch die Verhaltenslenkung durch Steuernormen soll verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sein, wenn die vorgesehenen Regelungen zur Zielerreichung nicht völlig ungeeignet sind.