Normen: § 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG 1988, § 1 PKW-Angemessenheitsverordnung
Der Wert des Vorteils des kostenlosen Ladens ist im Ankaufspreis eines PKW enthalten, weil jede Werbe- oder Rabattaktion zur Ankurbelung des Absatzes mit einem bestimmten Wert in die Preiskalkulation einfließt. Der Betrag für die Nutzung von Gratisstrom ist von den Anschaffungskosten abzuziehen.