Normen: Art 13 Abs 2 DBA-Deutschland, Art 13 Abs 5 DBA-Deutschland, Anlage 1 Abs 4 DBA-Deutschland, § 27 Abs 6 Z 1 EStG 1988
BMF, 14.12.2022, 2022-0.879.536
gültig ab 14.12.2022
Veräußert eine in Österreich ansässige GmbH, deren Vermögen zum vorherigen Bilanzstichtag noch zu nahezu 100% aus unbeweglichem Vermögen – und zwar in Form einer einzigen in Österreich belegenen Immobilie – bestand, dieses Immobilienvermögen, stellt sich die Frage, ob für den in Deutschland ansässigen Anteilseigner eine Wegzugsbesteuerung gemäß § 27 Abs 6 Z 1 EStG 1988 eintritt und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt. Gemäß § 27 Abs 6 Z 1 EStG 1988 wird eine Wegzugsbesteuerung durch Umstände ausgelöst, die im Hinblick auf eine Beteiligung zu einer Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechts im Verhältnis zu anderen Staaten führen. Solche Umstände können auch aufgrund eines anwendbaren DBA eintreten (vgl etwa EAS 3157, EAS 3434, EStR 2000 Rz 2518 und Rz 6148). Diesfalls manifestiert sich der „Umstand“ in jenem Zeitpunkt, mit dem ein anwendbares DBA das Besteuerungsrecht Österreichs hinsichtlich der Beteiligung einschränkt.