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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2023

Steuer & ServiceHubert W. FuchsAFS 2023, 7 Heft 1 v. 16.2.2023

Normen: § 34 EStG 1988

Die monatlichen Regelbedarfsätze werden jährlich per 1.1. angepasst. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.

BMF, 23.12.2022, 2022-0.918.544
BMF-AV Nr 160/2022 – gültig von 1.1.2023 bis 31.12.2023

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