Am 20.7.2022 ist – mit einiger Verspätung – die Umsetzung der „Omnibus-Richtlinie“ in Kraft getreten. Das Zweite Modernisierungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (kurz „MoRUG II“) bringt erhebliche, praxisrelevante Änderungen im österreichischen Lauterkeitsrecht. Neben der Neugestaltung der Rahmenbedingungen für Verbraucher:innen wurden das Schadenersatzrecht, die Sanktionen sowie die „Schwarze Liste“ ergänzt und novelliert.