Normen: § 3 Abs 1 Z 2 GrEStG 1987
Der Vater übergibt den Betrieb an seinen Sohn und Nachfolger. Da das betrieblich genutzte Grundstück nicht in einem einheitlichen Vorgang mit übertragen wird, sondern erst mehr als zwei Jahre später, steht der Freibetrag der GrESt nicht zu.