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Lohnsteuer und AbgÄG 2022

Steuer & ServiceChristoph RitzAFS 2022, 202 Heft 6 v. 21.12.2022

Dieser Beitrag behandelt (auch bzw nur) die Lohnsteuer betreffende verfahrensrechtliche Neuerungen im AbgÄG 2022.

Normen: § 46 EStG 1988, § 84 EStG 1988, § 205 BAO, § 239 BAO, § 240 BAO, § 295a BAO

1. Einleitung

Das AbgÄG 2022 (BGBl I 2022/108) ändert im EStG 1988 und in der BAO einige verfahrensrechtliche Bestimmungen, die ausdrücklich die Lohnsteuer bzw Abzugsteuern iSd §§ 202 und 240 BAO (und damit auch die Lohnsteuer) betreffen.

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