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Gegenstandsloserklärung eines zurückgenommenen Vorlageantrages

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2022, 172 Heft 5 v. 12.10.2022

Normen: § 256 Abs 3 BAO, § 264 Abs 4 lit d BAO

Eine Beschwerde ist mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262 BAO) oder mit Beschluss (§ 278 BAO) als gegenstandslos zu erklären, wenn sie zurückgenommen wird.

BFG, 01.06.2022, RV/7101464/2022

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