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Selbstberechnung von Bestandvertragsgebühren

Steuer & ServiceChristoph RitzAFS 2022, 162 Heft 5 v. 12.10.2022

Der Beitrag behandelt die Rechtsposition des Bestandgebers und des Bestandnehmers bei der Erhebung (insbesondere im Wege der Selbstberechnung) von Bestandvertragsgebühren (§ 33 TP 5 GebG).

Normen: §§ 31 und 33 TP 5 GebG, § 201 BAO

1. Einleitung

Die Bestandvertragsgebühr iSd § 33 TP 5 GebG betrifft Bestandverträge (§§ 1090 ff ABGB) und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält.

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