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VwGH: Keine Beitragspflicht nach dem Vorarlberger Tourismusgesetz für Arbeitskräfteüberlassung durch nicht in Vorarlberg ansässige Unternehmen

VerwaltungsgerichtshofPeter PülzlAFS 2022, 150 Heft 4 v. 13.9.2022

Normen: § 7 Abs 1 Vlbg TourismusG, § 7 Abs 3 Vlbg TourismusG, § 4 Abs 1 KommStG, § 29 Abs 1 BAO

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