Normen: § 34 EStG 1988
Kosten für die eigene Verpflegung sind typische Kosten der Lebensführung. Nur bei einem Leiden an einem krankhaften Essverhalten (regelmäßige Ess-Brechattacken) kann überhaupt ein Verpflegungsmehraufwand (Mehrkosten vor allem für Nahrungsmittel) entstehen.