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Einkünfte aus Ferienwohnungen

VerwaltungsgerichtshofKlaus HilberAFS 2022, 73 Heft 2 v. 21.4.2022

Normen: § 2 Abs 3 EStG 1988, § 23 Z 1 EStG 1988, § 28 EStG 1988, § 303 Abs 1 lit b BAO

Gebäudevermietung ist grundsätzlich Vermögensverwaltung und wird zur gewerblichen Tätigkeit erst dann, wenn die laufende Verwaltungsarbeit (deutlich) jenes Maß überschreitet, das üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Liegenschaftsvermögens verbunden ist.

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