Normen: § 2 Abs 3 EStG 1988, § 23 Z 1 EStG 1988, § 28 EStG 1988, § 303 Abs 1 lit b BAO
Gebäudevermietung ist grundsätzlich Vermögensverwaltung und wird zur gewerblichen Tätigkeit erst dann, wenn die laufende Verwaltungsarbeit (deutlich) jenes Maß überschreitet, das üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Liegenschaftsvermögens verbunden ist.