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BMF-Information betreffend Herabsetzung von Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen aufgrund steigender Energiekosten

Steuer & ServiceHubert W. FuchsAFS 2022, 49 Heft 2 v. 21.4.2022

Normen: § 45 Abs 4 EStG 1988, § 2 Abs 2 Z 1 Energieabgabenvergütungsgesetz, § 27 NEHG 2022

BMF, 01.04.2022, 2022-0.235.942
gültig ab 1.4.2022

Der hohe Anstieg an Energiekosten belastet österreichische Betriebe unterschiedlicher Branchen und Größen. Die Teuerung insbesondere in den Bereichen elektrischer Strom, Erdgas, Benzin, Diesel und Heizöl belastet dabei nicht nur die Ergebnisse dieser Unternehmen, sondern auch kurzfristig ihre Liquiditätssituation.

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