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Haftung des Arbeitgebers für Lohnsteuer

Steuer & ServiceChristoph RitzAFS 2022, 42 Heft 2 v. 21.4.2022

Der Beitrag behandelt die Geltendmachung der Lohnsteuerhaftung (§ 82 EStG 1988) mit Haftungsbescheid, somit insbesondere die §§ 202 und 224 BAO.

Normen: § 82 EStG 1988, § 201 BAO, § 202 BAO, § 224 BAO

1. Einleitung

Steuerschuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer (§ 83 Abs 1 EStG 1988); die Lohnsteuer ist je Arbeitnehmer und Monat eine Abgabe. Dies ist beispielsweise für § 202 iVm § 201 Abs 2 Z 3 BAO (Wiederaufnahmsgrund je Abgabe nötig) bedeutsam.

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