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Ablösezahlungen für Getränkeautomatenstandorte als solche für Kundenstöcke oder für Mietrechte?

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2022, 22 Heft 1 v. 1.3.2022

Normen: § 8 Abs 3 EStG 1988

Ablösezahlungen für Getränkeautomatenstandorte sind Zahlungen für Kundenstämme. Dies insbesondere, als mit der Übertragung der Standortrechte die Übertragung von Kundenstöcken gemeint ist. Diese Ablösezahlungen sind als Firmenwertfaktoren unabhängig von einer Betriebsveräußerung zu aktivieren und auf 15 Jahre abzuschreiben (RS 1). Revision zulässig.

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