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Umfassende Amtshilfe im Bereich Steuern vom Einkommen – „Staatenliste“ ab 1.1.2022 (BMF-Info)

Steuer & ServiceHubert W. FuchsAFS 2022, 15 Heft 1 v. 1.3.2022

Normen: § 2 Abs 8 EStG 1988, § 4a Abs 4 EStG 1988, § 10 Abs 1 Z 6 KStG 1988

Diese Übersicht listet alle Staaten und Territorien auf, mit denen Vereinbarungen zur umfassenden Amtshilfe mit Stand 1.1.2022 bestehen. Die Information des BMF vom 16.12.2020, 2020-0.710.689, wird aufgehoben und durch diese Information ersetzt.

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