Normen: § 33 TP 7 GebG, § 880a ABGB
Die Vertragsparteien schließen einen Hotelpachtvertrag ab, der eine Erfolgszusage gemäß § 880a (2. Fall) ABGB enthält. Dies löst keine Rechtsgeschäftsgebühr aus. Es handelt sich um eine nicht gebührenpflichtige Garantie.