Aufgrund der explosionsartigen Zunahme der Versandhandelslieferungen im E-Commerce und der Wettbewerbsnachteile für EU-Unternehmer wurde die umsatzsteuerliche Behandlung von Versandhandelslieferungen an Verbraucher in der EU ab 1. Juli 2021 völlig neu geregelt. Diese Neuregelungen erfordern erhebliche Vorbereitungsarbeiten und Umstellungen bei Unternehmern, die Lieferungen an Verbraucher in der EU ausführen oder die unter Nutzung von elektronischen Schnittstellen, wie zB eines Marktplatzes, einer Plattform oder eines Portals, diese Lieferungen unterstützen.