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Verpflichtender Mängelbehebungsauftrag auch bei Beschwerden ohne Begründung

VerwaltungsgerichtshofKlaus HilberAFS 2021, 151 Heft 4 v. 27.8.2021

Normen: § 85 Abs 2 BAO, § 245 Abs 3 BAO, § 250 Abs 1 lit d BAO, § 299 BAO, § 302 Abs 1 BAO

Entspricht eine Beschwerde nicht den in § 250 BAO angeführten Voraussetzungen, ist die Abgabenbehörde verpflichtet, einen Mängelbehebungsauftrag nach § 85 Abs 2 BAO zu erlassen. Dass dies für bewusst „leer“ eingebrachte Beschwerden (nach der BAO) nicht gelte, wurde bisher in der Rechtsprechung des VwGH nicht angenommen

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