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Aufwendungen für einen PC als Hilfsmittel iSd § 4 der VO des BMF über außergewöhnliche Belastungen

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2021, 136 Heft 4 v. 27.8.2021

Normen: § 4 Außergewöhnliche Belastungen-VO, § 34 Abs 6 EStG 1988

Die Bezeichnung „Hilfsmittel“ stellt darauf ab, dass es sich um Güter handelt, die so beschaffen sind, dass sie nur für kranke bzw behinderte Personen verwendet werden können.

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