Das Werk legt seinen Fokus auf die Untersuchung, welche Anforderungen an Tatbestände zu stellen sind, die bereits ein Verhalten im – grundsätzlich straflosen – Vorfeld einer Straftat pönalisieren. Ausgehend von den allgemeinen Vorgaben, die der Gesetzgeber bei der Schaffung von Strafbestimmungen zu beachten hat, werden Kriterien herausgearbeitet, die bei der Pönalisierung von Vorbereitungshandlungen zusätzlich besondere Beachtung verdienen. Insbesondere wird auf die Frage eingegangen, ob die Terrorismusfinanzierung gemäß § 278d StGB dem für die dogmatische Zulässigkeit dieser Deliktskategorie aufgestellten Maßstab gerecht wird.