Aufgrund des geringen Anwendungsbereichs der Bestimmungen und ihrer Komplexität stellen das BUAG und das BSchEG selbst Spezialisten des Arbeitsrechts vor Herausforderungen. Mit dem BUAG-Kommentar, der nunmehr in 2. Auflage vorliegt und in allen Bereichen an die geltende Rechtslage (Stand 1.1.2021) angepasst wurde, lassen sich diese Herausforderungen erfolgreich bewältigen: