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Veräußerungsgewinn: Aufteilungsverhältnis zwischen Grund und Boden sowie Gebäude

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2021, 97 Heft 3 v. 22.6.2021

Normen: § 4 Abs 1 EStG 1988, § 24 EStG 1988

Irrelevant ist das Vorbringen eines Käufers, lediglich am Standort interessiert zu sein, wo hingegen der Zustand der Gebäude und des beweglichen Zubehörs als unbedeutend anzusehen sei.

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