Normen: § 5 Abs 2 BewG, § 17 Abs 1 GrEStG 1987
Der Geschenkgeber überträgt seiner damaligen Lebensgefährtin und Bf die Hälfte eines Grundstückes. Es wird die auflösende Bedingung vereinbart, dass sie ihren Anteil bei der Beendigung der Lebensgemeinschaft zurückgeben muss. Tritt dieses Ereignis ein, greift hinsichtlich der Grunderwerbsteuer § 5 Abs 2 BewG und nicht § 17 Abs 1 GrEStG 1987.