Die mit dem Steuerreformgesetz 20201 und dem Konjunkturstärkungsgesetz 20202 vorgenommenen Adaptierungen im Bereich des Tarifs3, des Verkehrs- und Pensionistenabsetzbetrages4 sowie bei der SV-Rückerstattung5 werden nach einer Darstellung der gesetzlichen Änderungen anhand von Fallbeispielen erläutert. Die Berechnungsergebnisse werden jenen der vorangegangenen Rechtslage gegenübergestellt und die Abweichungen analysiert.