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VwGH: Veruntreute Gelder als außergewöhnliche Belastung?

VerwaltungsgerichtshofPeter PülzlAFS 2021, 73 Heft 2 v. 15.4.2021

Normen: § 34 EStG 1988, § 34 EStG 1972, § 33 dEStG, § 42 VwGG

Im Erkenntnis vom 19.5.2020, Ro 2018/13/0016, kommt der VwGH zum Ergebnis, dass es sich bei veruntreuten Geldern um Aufwendungen handle, die nicht die Einkommens-, sondern die Vermögenssphäre des Steuerpflichtigen belasten. Damit lägen die Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensermittlung nicht vor.

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