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Erstreckung der Toleranzfrist zur Einbringung von Abgabenerklärungen durch Quotenvertreter für das Veranlagungsjahr 2019 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

Steuer & ServiceHubert W. FuchsAFS 2021, 45 Heft 2 v. 15.4.2021

Normen: BAO, OHB

BMF, 24.03.2021, 2021-0.214.495
gültig ab 24.3.2021

Im Organisationshandbuch der Finanzverwaltung (OHB) werden in Abschnitt 4.2. die Sonderbestimmungen der Quotenregelung beschrieben.

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