Normen: § 323c Abs 11a BAO, § 323c 11b BAO, 2. COVID-19-StMG (BGBl I 2021/52)
Die Erleichterungen iZm COVID-bedingten Abgabenstundungen werden gemäß § 323c BAO idF 2. COVID-19-StMG um weitere drei Monate bis Ende Juni 2021 verlängert. Der Fachsenat für Steuerrecht der KSW konnte eine Klarstellung von Auslegungsfragen zu den vorgesehenen Stundungsverlängerungen erreichen.