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BMF-Auskunft zur Verlängerung der Abgabenstundungen durch das 2. COVID-19-StMG

Steuer & ServiceHubert W. FuchsAFS 2021, 43 Heft 2 v. 15.4.2021

Normen: § 323c Abs 11a BAO, § 323c 11b BAO, 2. COVID-19-StMG (BGBl I 2021/52)

Die Erleichterungen iZm COVID-bedingten Abgabenstundungen werden gemäß § 323c BAO idF 2. COVID-19-StMG um weitere drei Monate bis Ende Juni 2021 verlängert. Der Fachsenat für Steuerrecht der KSW konnte eine Klarstellung von Auslegungsfragen zu den vorgesehenen Stundungsverlängerungen erreichen.

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