Der Begriff des Mietkaufs wird im Mieterland Österreich zwar inflationär verwendet, eine gesetzliche Definition hat diese eigenartige Verquickung von Gebrauchsüberlassung und Kauf(option) dennoch nicht erfahren. Verstanden wird hierunter Verschiedenes, nämlich Mietverträge mit Kaufoption, Finanzierungsleasingverträge mit Kaufoption sowie WGG-Mietverträge mit gemeinnützigen Bauvereinigungen, welche die Möglichkeit einer nachträglichen Übertragung des Objekts auf den Mieter eröffnen.