Die Zukunftsfähigkeit eines Wirtschaftsstandortes hängt maßgeblich von seinen Innovationsleistungen ab. Insbesondere Investitionen in Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E) gelten als zentrales Element einer wachstumsfördernden Wirtschaftspolitik. Österreich als Forschungsstandort bietet in diesem Zusammenhang die Möglichkeit der Geltendmachung einer steuerlichen Forschungsförderung. Steuerpflichtige, die im Bereich F&E tätig sind, können nach § 108c EStG eine Forschungsprämie iHv 14 % ihrer Forschungsaufwendungen geltend machen.