Normen: § 41 Abs 1 FLAG 1967, § 122 Abs 7 WKG, § 122 Abs 8 WKG
Aus der Steuersystematik und der Rechtsprechung ergibt sich, dass (verpflichtende) Kostenbeiträge jedenfalls den anzusetzenden Sachbezug mindern. Dies auch dann, wenn dieser erst am Jahresende ermittelt und über das Verrechnungskonto dem GF angelastet wird.