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Umfassende Amtshilfe im Bereich Steuern vom Einkommen – „Staatenliste“ ab 1.1.2021 (BMF-Info)

Steuer & ServiceHubert W. FuchsAFS 2021, 7 Heft 1 v. 15.2.2021

Normen: § 2 Abs 8 EStG 1988, § 4a Abs 4 EStG 1988, § 10 Abs 1 Z 6 KStG 1988

Diese Übersicht listet alle Staaten und Territorien auf, mit denen Vereinbarungen zur umfassenden Amtshilfe mit Stand 1. Jänner 2021 bestehen. Die Information des BMF vom 20. Dezember 2019, BMF-010221/0282-IV/8/2019, wird aufgehoben und durch diese Information ersetzt.

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