Die Akteneinsicht ist sowohl für Parteien in Verwaltungs-, Abgaben- und Zivilverfahren als auch für Beschuldigte in Finanzstrafverfahren von elementarer Bedeutung zur Wahrung ihrer Interessen. Im Sinne der „Waffengleichheit“
Die Akteneinsicht ist sowohl für Parteien in Verwaltungs-, Abgaben- und Zivilverfahren als auch für Beschuldigte in Finanzstrafverfahren von elementarer Bedeutung zur Wahrung ihrer Interessen. Im Sinne der „Waffengleichheit“