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Das Recht auf Akteneinsicht im Verwaltungs-, Abgaben-, Finanzstraf- und Zivilverfahren

BuchbesprechungenHubert W. FuchsAFS 2020, 238 Heft 6 v. 15.12.2020

Die Akteneinsicht ist sowohl für Parteien in Verwaltungs-, Abgaben- und Zivilverfahren als auch für Beschuldigte in Finanzstrafverfahren von elementarer Bedeutung zur Wahrung ihrer Interessen. Im Sinne der „Waffengleichheit“

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