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EU-MPfG – EU-Meldepflichtgesetz Kommentar

BuchbesprechungenElisabeth DubrovichAFS 2020, 238 Heft 6 v. 15.12.2020

Mit 1. Juli 2020 beginnt die laufende Meldeverpflichtung für österreichische Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsfällen, unabhängig von ihrer Größe. Mit dem neuen EU-Meldepflichtgesetz wurde die sechste Stufe der EU-Richtlinie betreffend der Zusammenarbeit der Finanzbehörden in der EU (Directive on Administrative Cooperation – DAC), die DAC 6-Richtlinie, in innerstaatliches Recht umgesetzt. Doch das EU-MPfG gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Berater.

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