Dem materiellen Tatbegriff kommt im Finanzstrafrecht große Bedeutung zu. Er ist Grundlage jeder Subsumtion und wirkt sich auf eine Vielzahl materiell-rechtlicher Fragestellungen, wie die Selbstanzeige oder die Verjährung der Strafbarkeit, aus. Auch für die Beantwortung zahlreicher prozessualer Problemstellungen wird immer wieder auf den Tatbegriff verwiesen, weil dieser etwa der Bezugspunkt des schuldig- oder freisprechenden Urteils ist und sich zumindest indirekt auch auf den Prozessgegenstand auswirkt.