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BFG-Erkenntnisse „kurz & bündig“

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2020, 230 Heft 6 v. 15.12.2020

(Adaptiert) entnommen aus BFG-Newsletter 2020/02 (mit eigenen Ergänzungen)

1. Einkommensteuer

Freibetrag für Taxikosten gemäß § 3 Abs 2 der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen, BGBl 303/1996

§ 34 Abs 6 EStG 1988, § 3 Abs 2 Außergewöhnliche Belastungen

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