BuchbesprechungenHubert W. FuchsAFS 2020, 198 Heft 5 v. 15.10.2020
Mit dem seit 2006 bestehenden Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) rückten erstmals juristische Personen in den Mittelpunkt strafrechtlicher Haftung. Seitdem hat sich die „VbVG-Landschaft“ nachhaltig verändert.