Unter dem Schlagwort „DAC 6“ ist in der gesamten Europäischen Union eine komplett neuartige Meldeverpflichtung für grenzüberschreitende Steuergestaltungen eingeführt worden. Österreich hat diese Meldeverpflichtung im Rahmen des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG) mit Juli 2020 umgesetzt. Sowohl Unternehmen als auch Berater sind demnach verpflichtet, verschiedenste Strukturen mit grenzüberschreitendem Element der Finanzverwaltung mittels Ad-hoc-Meldungen mitzuteilen. Eine Missachtung dieser Meldeverpflichtung kann zu hohen Strafen führen. Aufgrund der Komplexität dieser Thematik sowie der vielen bestehenden Unsicherheiten bezüglich der Auslegung der Regelungen stellt die neue „Echtzeitmeldung“ eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten dar.