Von Warenverkäufen über Vermietungen bis hin zum Download von Smartphone-Apps: Eine Vielzahl von Leistungen lassen sich heutzutage – vielfach grenzüberschreitend – über Internetplattformen abwickeln. Die wirtschaftliche Relevanz dieser Plattformen macht sie nicht nur für Geschäftstreibende und Konsumenten zur Anlaufstation. Auch die Steuergesetzgebung fasst Plattformen zunehmend als Instrument zur Verbesserung des Umsatzsteuervollzuges ins Auge.