Wie hat sich die Neuordnung des Rechtsschutzgefüges auf das Verhältnis von Verwaltung und Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit ausgewirkt? Welche Einschätzungen über dieses Verhältnis im Vorfeld der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 haben sich als zutreffend erwiesen? Welche Veränderungen sind zu konstatieren?