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BMF-Information zur Änderung der LStR 2002 in den Randzahlen 94 und 95a betreffend freie oder verbilligte Mahlzeiten (§ 3 Abs 1 Z 17 EStG 1988)

Steuer & ServiceHubert W. FuchsAFS 2020, 130 Heft 4 v. 15.8.2020

Normen: § 3 Abs 1 Z 17 EStG 1988

Die Rechtsansicht in den Rz 94 und 95a der Lohnsteuerrichtlinien 2002 wird aufgrund der zunehmenden Digitalisierung wie folgt geändert und wird im Rahmen der nächsten LStR-Wartung eingearbeitet. Hinweis: Änderungen in „Fettdruck“.

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