Der Leitfaden vermittelt ein übergreifendes Bild des Sozialversicherungsrechts mit besonderer Verbindung zum Steuerrecht. Im ersten Teil des Leitfadens wird das Melde-, Versicherungs- und Beitragsrecht abgehandelt, insbesondere die einzelnen Pflichtversicherungstatbestände des ASVG, GSVG und FSVG: