Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist eine juristische Person des Privatrechts, die ausschließlich für Angelegenheiten der Liegenschaftsverwaltung nach dem WEG zuständig ist. Die Maßnahmen der Liegenschaftsverwaltung können gleichzeitig auch Leistungen im umsatzsteuerrechtlichen Sinn darstellen und damit die Unternehmereigenschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft begründen.