Das Betriebspensionsgesetz (BPG) stellt eine der zentralen Rechtsnormen in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie für beratend tätige Unternehmen dar. Viele steuerliche Begünstigungen orientieren sich direkt oder indirekt an den Regelungen des BPG, somit hat dieses Gesetz nicht nur eine arbeitsrechtliche, sondern auch eine steuer- und abgabenrechtliche Tragweite.