Normen: § 23 Z 1 EStG 1988, § 28 BAO
Der planmäßige Abverkauf von Immobilien nach baulichen Umgestaltungsmaßnahmen begründet regelmäßig einen gewerblichen Grundstückshandel. Neben der Anzahl der veräußerten Objekte ist dabei auf den Zeitraum zwischen Erwerbs- und Veräußerungsvorgängen Bedacht zu nehmen. Die Finanzierung der Bauvorhaben ohne den Einsatz von Fremdmitteln schließt das Vorliegen gewerblicher Einkünfte gleichfalls nicht aus.