5. Finanzstrafgesetz
Hinterziehungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer durch den Geschäftsführer eines Software-Unternehmens; Neubemessung der Geldstrafe im Falle einer Strafbeschwerde aufgrund weiterer zu berücksichtigender Milderungsgründe, wobei der Schuldspruch selbst kein Verfahrensthema mehr darstellt